Deutschland bestätigt die Legalität von Hanfblüten! Gute Nachrichten für CBD in Europa Veröffentlicht auf October 16, 2024 von Isidre Carballido Index Toggle Das Hanfblütenproblem in EuropaDeutschland klärt und bestätigt Legalität von HanfblütenAusdrückliche Erwähnung von Blumen im GesetzentwurfRechtliche Argumentation und Vereinbarkeit mit internationalen VerträgenAuswirkungen auf andere EU-LänderHanf ist kein Betäubungsmittel: Unterstützung für Artikel 28 Absatz 2Wann wird dieses Projekt genehmigt werden?Schlussfolgerung Der Vormarsch von CBD in Europa schreitet weiter voran, und dieses Mal kommen die guten Nachrichten aus Deutschland. Die deutsche Regierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Legalität von Hanfblüten bestätigt und sicherstellt, dass ihre Regulierung nicht gegen internationale Verträge verstößt, insbesondere nicht gegen das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961. Diese Nachricht ist ein wichtiger Meilenstein für den Hanf- und CBD-Sektor, da sie eines der Haupthindernisse anspricht, mit dem viele Länder konfrontiert sind: die Fehlinterpretation von Hanfblüten als Betäubungsmittel aufgrund der Verwirrung über die Definitionen und ihre Beschaffenheit im Zusammenhang mit internationalen Verträgen. Das Hanfblütenproblem in Europa In mehreren EU-Mitgliedstaaten herrscht noch immer Rechtsunsicherheit in Bezug auf Hanfblüten. Einige Behörden interpretieren die Blüten als Betäubungsmittel und stützen sich dabei auf eine restriktive Auslegung internationaler Verträge, was ihre Vermarktung und industrielle Nutzung einschränkt. Diese Verwirrung entsteht zum Teil durch die ausdrückliche Erwähnung von “Fasern und Samen” in Artikel 28(2) des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe, wobei Blüten ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Auslegung berücksichtigt jedoch nicht die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die die industrielle Nutzung von Hanf, einschließlich CBD-Blüten, erweitert haben . Deutschland klärt und bestätigt Legalität von Hanfblüten Der deutsche Gesetzentwurf mit dem Titel “Erster Gesetzentwurf zur Änderung des Cannabiskonsumgesetzes – Liberalisierung von Industriehanf” sieht erhebliche Änderungen für den Sektor vor: Abschaffung der “Missbrauchsklausel”: Die Klausel, die den Handel mit Industriehanf einschränkte, wenn die Möglichkeit bestand, dass er zu Rauschzwecken verwendet werden könnte, wird gestrichen. Diese Klausel war restriktiv interpretiert worden, was zu Rechtsunsicherheit führte und die Entwicklung des Sektors einschränkte. Erlaubnis für den Indoor-Anbau: Der Indoor-Anbau von Industriehanf wird genehmigt, was die Möglichkeiten für die Anbauer erweitert und eine genauere Kontrolle des Inhaltsstoffs der Pflanzen ermöglicht. Unterschiede zwischen CBD und THC Ausdrückliche Erwähnung von Blumen im Gesetzentwurf Im deutschen Entwurf werden Hanfblüten ausdrücklich als Teil des legalen Industriehanfs erwähnt: “9. Industriehanf: Pflanzen, Blüten und andere Teile von Pflanzen der Gattung Cannabis, wenn…”.(§1 Nummer 9 des Gesetzentwurfs) Diese Aufnahme ist von entscheidender Bedeutung, da sie Blüten als integralen Bestandteil von Industriehanf anerkennt und ihre Verwendung und Vermarktung erlaubt, solange der THC-Gehalt 0,3% nicht übersteigt. Rechtliche Argumentation und Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen Deutschland argumentiert, dass sein Entwurf nicht gegen das Einheitsübereinkommen von 1961 verstößt. In der Begründung heißt es dazu: “Der Entwurf ist mit dem Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in seiner Fassung von 1972 vereinbar. Das Einheitsübereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten in Artikel 28, Absatz 3, den Missbrauch der Blätter der Cannabispflanze und den illegalen Handel damit zu verhindern, schließt aber in Artikel 28, Absatz 2, den Anbau von Industriehanf zu ausschließlich gärtnerischen und kommerziellen Zwecken (Fasern und Samen) ausdrücklich aus”.(Abschnitt V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und internationalen Verträgen) Außerdem begründet die deutsche Regierung, dass es mit dem Inkrafttreten des Cannabiskonsumgesetzes (KCanG), das den Zugang zu THC-haltigem Cannabis für den persönlichen Konsum legalisiert, keine Rechtfertigung für die Einschränkung von Industriehanf gibt: “Mit der durch das Cannabiskonsumgesetz (KCanG) geschaffenen Möglichkeit, Cannabis zu Konsumzwecken auf legalem Wege zu erhalten, ist der Missbrauch von Industriehanf zum Konsum nach der KCanG-Regelung ausgeschlossen. Daher kann die Beseitigung des Missbrauchskriteriums im Einklang mit den UN-Konventionen erfolgen.”(Abschnitt V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und internationalen Verträgen) Diese Argumentation ist bezeichnend, denn sie besagt, dass es keinen Grund gibt, Industriehanf aus Angst vor möglichem Missbrauch einzuschränken, da es legalen Zugang zu Cannabis mit THC für den Freizeitgebrauch gibt. Auswirkungen auf andere EU-Länder Obwohl dieses Projekt spezifisch für Deutschland ist, gehen seine Implikationen über die Grenzen hinaus. Die Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch in einem EU-Mitgliedstaat hat rechtliche und praktische Auswirkungen auf andere Länder: Argument des Schutzes der öffentlichen Gesundheit: Wenn ein EU-Land den legalen Zugang zu THC-haltigem Cannabis erlaubt, verliert das Argument des Schutzes der öffentlichen Gesundheit durch die Beschränkung von Industriehanf an Kraft. Diese Argumentation könnte in anderen Mitgliedsstaaten angewandt werden und die derzeitigen Beschränkungen für Hanfblüten in Frage stellen. Harmonisierung der Gesetzgebung: Das Vorgehen Deutschlands könnte andere Länder dazu ermutigen, ihre Gesetzgebung zu überprüfen und zu aktualisieren, insbesondere diejenigen, die Hanfblüten immer noch als Betäubungsmittel interpretieren. Freier Warenverkehr: Nach EU-Recht müssen Beschränkungen des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Die Entscheidung Deutschlands könnte die Position stärken, dass Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt nicht von Handelsverboten betroffen sein sollten. Hanf ist kein Betäubungsmittel: Unterstützung für Artikel 28 Absatz 2 Der deutsche Entwurf bekräftigt auch die Auslegung, dass Industriehanf kein Betäubungsmittel ist und wird durch Artikel 28 Absatz 2 des Einheitsübereinkommens von 1961 gestützt, der Industriehanf von den für psychoaktives Cannabis geltenden Beschränkungen ausnimmt. Dies ist entscheidend, um zu argumentieren, dass Hanfblüten, wenn sie einen THC-Gehalt von weniger als 0,3% haben, nicht als Betäubungsmittel angesehen werden sollten und ihre industrielle Nutzung und Vermarktung erlaubt werden sollte. Wann wird dieses Projekt genehmigt werden? Der Gesetzentwurf wurde am 11. Oktober 2024 eingebracht und soll laut dem Dokument am Tag nach seiner Verabschiedung in Kraft treten. Es gibt zwar kein genaues Datum für die endgültige Verabschiedung, aber das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland ist in solchen Fällen in der Regel effizient und es ist wahrscheinlich, dass es in den kommenden Monaten verabschiedet wird und damit diese Änderungen im deutschen Recht konsolidiert werden. Schlussfolgerung Die Bestätigung der Legalität von Hanfblüten und ihrer Vereinbarkeit mit internationalen Verträgen durch Deutschland ist eine bedeutende Entwicklung für den CBD-Sektor in Europa. Dieser Schritt kommt nicht nur dem deutschen Markt zugute, sondern schafft auch einen Präzedenzfall, der andere EU-Länder beeinflussen kann. Wir von Cannactiva begrüßen diesen Fortschritt und setzen uns weiterhin für die Förderung und Verbreitung genauer Informationen über Hanf und CBD ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass Industriehanf eine Pflanze mit enormen Vorteilen ist und dass ihre angemessene Regulierung eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung fördern und den Verbrauchern gesunde Alternativen bieten kann. Die Zukunft von Hanf und CBD in Europa ist vielversprechend, und diese Nachricht aus Deutschland ist der Beweis dafür! Quellen von Interesse: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=490-24 Sale Product on sale CBD Artist Series Blütenpaket (Limitierte Edition) 23,73 € – 90,93 €Preisspanne: 23,73 € bis 90,93 € Rated 4.73 out of 5 based on 73 customer ratings Wählen Sie Sale Product on sale Maxi Pack – 9 CBD-Blüten (6 + 3 gratis) 62,38 € – 93,56 €Preisspanne: 62,38 € bis 93,56 € Rated 4.86 out of 5 based on 99 customer ratings Wählen Sie Sale Product on sale Mini-Pack – 5 Premium-CBD-Blüten 34,65 € – 51,97 €Preisspanne: 34,65 € bis 51,97 € Rated 4.86 out of 5 based on 139 customer ratings Wählen Sie Isidre CarballidoFundador & CEO en Cannactiva | Experto en Cannabis Fundador de Cannactiva, amante y experto en cannabis. Con una formación de más de 15 años en empresas de la industria [...]